Begriffserklärungen
Die Kfz-Versicherung umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungsvertrags folgende Versicherungsarten:
Diese Versicherungen werden als jeweils rechtlich selbstständige Verträge abgeschlossen. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche Versicherungen Sie für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben.
Haftpflichtschaden
Ihnen ist bei einem Verkehrsunfallereignis, an dem Sie keine Schuld haben, ein Schaden zugefügt worden. Dies kann ein Sachschaden, ein Vermögensschaden oder auch ein Personenschaden sein. Beauftragen Sie einen Sachverständigen für die fahrzeugspezifischen Schadenfeststellungen und einen Rechtsanwalt für andere entstandene Schäden. In der Regel werden die Kosten von der Versicherung des Unfallverursachers erstattet.Kaskoschaden
Sie haben eine Situation nicht beherrscht und haben sich selbst einen Schaden zugefügt. Beispielsweise sind Sie mit Ihrem PKW rückwärts gegen einen Laternenmasten gefahren. In diesem Fall müssen Sie Ihre eigene Versicherung informieren um Ansprüche geltend machen zu können. Genauere, versicherungsabhängige Bestimmungen stehen in Ihrem Vertrag und den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB). In der Regel sind die Versicherer weisungsbefugt und beauftragen einen eigenen Sachverständigen mit der Schätzung der Schadenhöhe und der Festlegung des Reparaturweges. Nicht selten aber sind diese versicherungseigenen Gutachten mangelhaft. Sie haben immer die Möglichkeit einer Prüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen.Autoschutzbrief
Maßgebend ist im Einzelfall der Vertrag. In Betracht kommen, neben anderen, die folgenden Leistungen als Service oder als Ersatz für die vom Versicherungsnehmer aufgewandten Kosten: Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort, Abschleppen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall, Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugausfall, Weiter- und Rückfahrt bei Fahrzeugausfall, Übernachtung bei Fahrzeugausfall, Mietwagen bei Fahrzeugausfall, Bergen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall, Ersatzteilversand, Fahrzeugtransport nach Ausfall, Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugdiebstahl, Fahrzeugverzollung und Verschrottung, Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall, Krankenrücktransport usw.Kfz-Unfallversicherung
Mit einer Kfz-Unfallversicherung schützt der Fahrer sich und seine Insassen vor Unfallfolgen.

