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Ich, Detlef Fischer, erkläre
hiermit, dass ich mich
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nicht zu Eigen mache.

Leistungen

Ich bin der Meinung, dass nur mit fundiertem Fachwissen einwandfrei gearbeitet werden kann. Regelmäßige Schulungen und Lehrgänge an anerkannten Aus- und Weiterbildungsstätten sind für mich genauso selbstverständlich wie die konsequente Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für die neutrale und unparteiische Erstellung von Gutachten.

Somit garantiere ich qualitativ hochwertige und allseits anerkannte Arbeit auf den nachfolgend aufgeführten Gebieten mit dem Schwerpunkt Unfallschadeninstandsetzung moderner Fahrzeuge.

  • Schadengutachten
    (PKW, SUV, Offroad, LKW, Busse, Krad, Roller, ATV, Quad, Wohnwagen und Wohnanhänger, Landmaschinen und Geräte, Baumaschinen)
  • Reparaturbestätigung
  • Vorschadenprüfung/ Auffinden verdeckter Schäden
  • Kostenvoranschläge
    Hierbei gilt zu berücksichtigen, dass Ihre Werkstatt Kostenvoranschläge bis lediglich max. der sogenannten Bagatellgrenze erstellen sollte. Bei Reparaturen deutlich über der als üblich anzusehenden Bagatellgrenze von ca. 730,00 Euro exkl. MwSt könnte Ihnen eine Wertminderung zustehen, die Sie ohne die Inanspruchnahme der Tätigkeiten Ihres freien Sachverständigen verschenken würden.
  • Fahrzeugbewertungen und Zustandsberichte über Gebrauchtfahrzeuge (Privat und Gewerblich)
  • Untersuchung und Feststellung von Schäden aus technischer Sicht an Fahrzeugaggregaten
  • Beweissicherungsgutachten
  • Begutachtung von Abschleppschäden und/ oder Bergungsschäden
  • Begutachtung von Schäden an technischen Geräten wie z.B. Aufsitzrasenmäher, Fräsen, Motorsägen etc.
  • Begutachtung von Reifenschäden und -zustand
  • Technische Beratung bei Autokauf
  • Hilfe bei Garantie- und Kulanzfragen
  • Prüfung von Reparaturrechnungen und Gutachten
  • Prüfung durchgeführter Reparaturen und deren Beurteilung
  • Lackschichtdickenmessung und Endoskopie

Prüfungen nach § 3 Absatz 3 BetrSichV (Gefährdungsbeurteilung)
Prüfungen nach § 10 BetrSichV
nach berufsgenossenschaftlichen (BGV) Vorschriften

  • Prüfung von Fahrzeug-Hebebühnen nach BGG 945
  • Prüfung von kraftbetätigten Toren nach BGG 950
  • Prüfung für Winden, Hub- und Zuggeräte (BGG 956)


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Dienstag, 07.02.2012

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