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Unfall − was nun?

Die wichtigsten Informationen im Falle eines unverschuldeten Unfalls

  1. Rufen Sie einen freien Sachverständigen für die Ermittlung aller fahrzeugspezifischen regulierungsrelevanten Daten! Die Kosten haben in der überwiegenden Zahl der Fälle der Gegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu tragen.
  2. Nehmen Sie sich von vornherein einen Rechtsanwalt! Die Kosten trägt ebenfalls in der Regel der Gegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung.
  3. Im Reparaturfall dürfen Sie in der Regel Ihren eigenen Reparaturbetrieb beauftragen.
  4. Eine Abrechnung nach Gutachten ist möglich.
  5. Es könnte Anspruch auf Nutzungsausfallentgelt bestehen.
  6. Es könnte Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug für den Zeitraum einer Reparatur bestehen.
  7. Es könnte eine Wertminderung eintreten, dessen Höhe in der Regel nur Ihr Sachverständiger richtig einschätzen kann.

§ 249 BGB Art und Umfang des Schadensersatzes

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

(Auszug aus dem BGB)

Wenn Sie selbst einen Kfz-Unfall verschuldet haben und
Kaskoversichert sind

Bei einem selbstverschuldeten Unfall ist Ihre Versicherung weisungsbefugt. Oft wird ein Sachverständiger der Versicherung beauftragt, den Schaden zu schätzen. Das erstellte Gutachten lassen Sie im besten Fall von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen.

Meistens ist man auf sich allein gestellt, wenn es gekracht hat

Hier ein paar Tipps, damit Sie von vornherein das Richtige tun und nicht später Ihrem Recht hinterherlaufen müssen.

Dies sollte jeder an Bord haben:
Warndreieck, Warnweste, Schutzhandschuhe, Verbandszeug, Kreide, Kamera, Gurtmesser, Taschenlampe, Europäischer Unfallbericht.

  1. Sichern Sie zunächst die Unfallstelle ab.
  2. Rufen Sie die Polizei 110. Im Notfall rufen Sie auch den Rettungsdienst 112.
  3. Versorgen Sie immer zuerst die Verletzten, wenn es welche gibt.
  4. Verändern Sie nach Möglichkeit nichts am Unfallort, bevor die Polizei eintrifft. Wird es nötig, etwas zu verändern, so sichern sie Spuren und Fahrzeugendstellungen anhand von Markierungen auf dem Boden.
  5. Unfallbericht ausfüllen. Sie können sich hier einen ausdrucken, oder wir senden Ihnen einen zu, oder Sie kommen einfach vorbei und nehmen sich einen mit.
  6. Ein von der Polizei ausgehändigtes Protokoll (Polizeilicher Unfallbericht) sollte vor Ort auf Richtigkeit geprüft werden.
  7. Lassen Sie sich vor Ort auf keinen Fall von sogenannten "Unfallhelfern" beeinflussen.
  8. Lassen Sie sich nicht von der Erstattungspflichtigen Versicherung sagen was Sie tun sollen oder gar einschüchtern. Diese ruft gerne an und möchte die Abwicklung übernehmen. Das kann teuer werden.

Fragen Sie Ihren Sachverständigen was zu tun ist. Schließlich kennt er sich aus.


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Dienstag, 07.02.2012

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