Nur die Berufserfahrung und das Wissen Ihres Sachverständigen machen den Unterschied und sichern Ihre Ansprüche!

UNFALL? Fischer-Gutachten!

Erhalten Sie mit dem Fischer-Gutachten die Entschädigung, die Ihnen zusteht. Schnell und unkompliziert.

Rufen Sie jetzt an und sichern Sie sich Expertise: 0 160 99 3 66 034

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Der richtige Ansprechpartner bei großen und kleinen Kfz-Schäden.

Schadensgutachten für Pkw, SUV, Offroad, Lkw, Krad, Roller, ATV, Quad, Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger jeder Art und Größe.

Erhalten Sie Ihr Fischer-Gutachten schnell und unkompliziert aus dem Iserlohner Kraftfahrzeugsachverständigenbüro Detlef Fischer. - Tel.: 0 160 99 3 66 034

GUT ZU WISSEN: Sie haben an dem Unfall keine Schuld? - Dann ist meine Expertise für Sie sogar komplett kostenfrei.

Die Fahrzeugbesichtigung erfolgt nach Ihren Wünschen bei Ihnen zu Hause, an Ihrem Arbeitsplatz, in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder bei Ihrem Abschleppdienst.

BITTE MERKEN - falls Sie kein Geld verschenken wollen! Nehmen Sie den Unterschied zwischen Haftpflicht- und Kaskoschaden zur Kenntnis und lassen Sie nicht zu, dass Ihnen ein fremder Gutachter geschickt wird. Sicherheit haben Sie nur mit einem Fischer-Gutachten!

Kurz erklärt:

1. Ihr Fischer-Gutachten bei Haftpflichtschäden (unverschuldeter Unfall)

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht den Sachverständigen selber auszuwählen. Die Kosten für das Fischer-Gutachten übernimmt der Verursacher. Mit dem Fischer-Gutachten erhalten Sie garantiert die Entschädigung, die Ihnen zusteht. 

2. Ihr Fischer-Gutachten bei Kaskoschäden (selbstverschuldeter Unfall, Vandalismus, Brand, Naturgewalt, Wild usw.)

In diesem Fall ist Ihre Kaskoversicherung weisungsbefugt. Demnach darf Ihre Autoversicherung selbst bestimmen, welcher Sachverständige den Schaden beurteilt. Aber auch hier kann ich Ihnen helfen, wenn es um die Prüfung des Gutachtens geht. Gerne berate ich Sie auch darüber kostenfrei.

In beiden Fällen ist die Abrechnung nach Gutachten erlaubt.

Detlef Fischer / über 20 Jahre Berufserfahrung als Kfz Sachverständiger / faire und unabhängige Gutachten durch ständigen Wissensaufbau

Detlef Fischer

Ich biete Ihnen die Möglichkeit, jede Art von Fahrzeugschaden vollumfänglich nach Herstellervorgabe und unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung beweissichernd von mir persönlich beurteilen zu lassen. Mögliche Interessen von Dritten wie z. B. die der Versicherungen bleiben außen vor.

Sie erhalten:

  • Zuverlässige Gutachten für Kfz-Haftpflichtschäden und technische Schäden.
  • Schnelle und unkomplizierte Hilfe mit Fach- und Sachverstand.

     

    Achtung, bedenken Sie folgendes, bevor Sie sich von einem Versicherungsmitarbeiter leiten lassen: Wer sich von einer eintrittspflichtigen Versicherung einen Kfz-Sachverständigen aufs Auge drücken lässt, sollte sich im Klaren sein, dass dies nur zum Nachteil sein kann. Die Rechtsprechung hat sich was dabei gedacht, dem Geschädigten einzuräumen, einen unabhängigen Sachverständigen und einen Anwalt zu beauftragen. Die Kosten werden von der zu regulierenden Versicherung getragen werden müssen. Die Rechtsprechung nennt das Waffengleichheit. In einem Urteil vom OLG Frankfurt 22 U 171/13 gehen die Richter sogar von einem fahrlässigen Verhalten des Geschädigten aus, wenn dieser anders handelt.

     

    Bei der Beurteilung von Fahrzeugschäden ist es besonders wichtig mit einem erfahrenen Partner zusammenzuarbeiten. Da ein Gutachten als Regulierungsgrundlage dient, macht sich mein umfassendes Fachwissen für Sie direkt bezahlt. Mein Service rund um die Schadenbeurteilung bietet ein Höchstmaß an Sicherheit und Qualität, von der Ermittlung der Schadenhöhe und -Ursache bis zur Beweissicherung und Dokumentation von Wertminderung.

      Ihre Vorteile, wenn Sie mich beauftragen:

    • Sofortige Terminabsprache und dadurch Planungssicherheit. Schon am Telefon erfahren sie das Wichtigste.
    • Ich komme zu Ihrem Fahrzeug. Ab dann können Sie sich entspannen. Weitere Schritte in Richtung Schadenregulierung nehme ich Ihnen ab.
    • Sie halten das von mir persönlich gefertigte, allseits anerkannte Gutachten in Ihren eigenen Händen.
    • Der Versicherung wird das Gutachten von mir zugestellt und Sie erhalten Schadenersatz zu 100%. Schnell und Problemlos.

    Kfz Sachverständiger und Gutachter Detlef Fischer - Tel. 0 160 99 3 66 034

    Für sämtliche Fragen rund um den Unfallschaden und das Thema Gutachten bin ich gerne zu sprechen.

    Ich beurteile und bewerte Fahrzeugschäden jeglicher Art und erstelle durchsetzungsfähige Gutachten.

    Ich prüfe Rechnungen, Kostenvoranschläge und Gutachten anderer Unternehmer. Ich bewerte zudem die Qualität von Reparaturen und beurteile die Angemessenheit der Rechnungshöhe. Ich vermittle zwischen Werkstatt und Kunden wenn es zu unterschiedlichen Meinungen kommt.

    Sobald Ihnen jemand einen Schaden an Ihrem Fahrzeug zugefügt hat, haben Sie Anspruch auf den Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl - die Kosten zahlt der Verursacher

    Rufen Sie mich direkt an, noch bevor Sie Ihre Werkstatt aufsuchen, damit Ihnen kein weiterer Schaden durch z.B. falsche Informationen/Beratung und/oder ein falsches Gutachten/Kostenvoranschlag entsteht. Die Kosten für meine Sachverständigentätigkeit zahlt die Gegenseite, sofern Sie an dem Unfallereignis unschuldig sind. Lassen Sie sich nicht durch Anrufe der Gegenseite verunsichern, sprechen Sie zuerst mit mir.

    Immer dann, wenn es zu einem Auto Unfall kam, Fachkunde, Genauigkeit und Service gefragt ist, die Vertraulichkeit gewahrt sein soll und eine Schadenersatzforderung in einem neutralen Gutachten gerichtsbeständig dargelegt werden soll, ist es von Vorteil, mich anzusprechen.
    Erfahren Sie hier mehr über mich.

    Detlef Fischer - Kfz-Sachverständiger für alle Fahrzeugtypen

    Unfallschadengutachten, Beweissicherungsgutachten, Fahrzeugbewertung für Privat und Gewerbe, Kostenvoranschlag, Aggregatschadengutachten, Rechnungsprüfung / Reparaturprüfung, Berichte und Gutachten über verschwiegene Unfallschäden nach Fahrzeugkauf.

    Fischer-Gutachten sind allseits anerkannt.

    Die Kosten eines Fischer-Gutachtens im Haftpflichtschadenfall bezahlt die Verursacherseite, es kostet Sie also nur den Anruf zu mir.

    Kostenvoranschlag bzw. sachverständige Kostenaufstellung?

    Ein Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt liefert Versicherungen oft Gründe Schadenersatz abzulehnen. Rufen Sie daher lieber gleich mich an.

    Ich entscheide ob bei kleineren Beschädigungen ein Kfz-Gutachten Sinn macht, oder ein Kostenvoranschlag ausreicht. Ich prüfe in diesem Zusammenhang auch, ob Ihnen eine Wertminderung zugesprochen werden kann und berate Sie in allen Fragen rund um die Abwicklung.

    Nur ein qualfiziertes Kfz-Gutachten dient zur Beweissicherung. Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht ein solches bei mir in Auftrag zu geben.

    Nutzen Sie auch die Vorteile meines Unfall-Sicherungsservice

    Es könnte einmal sein, dass Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind und die Schuldfrage streitig ist. Auch in einem solchen Fall bekommen Sie von meiner Seite sofortige Hilfe zugesprochen. Es kann nur zu Ihrem Vorteil sein, wenn Sie die folgende Sachverständigenleistung in Anspruch nehmen:

    1. Ich besichtige Ihr Fahrzeug für die Beweissicherung

    2. Relevante Daten und Bilder werden streng vertraulich digital archiviert

    3. Sollte im Verlauf eines Verfahrens, welches zur Klärung der Schuldzuweisung dient, zu erkennen sein, dass Sie recht bekommen und die Erstellung eines Schadengutachtens notwendig wird, werde ich für Sie Daten und Lichtbilder auswerten und ein Gutachten erstellen. Erst dann fallen Sachverständigenkosten an. Auf Wunsch rechne ich selbstverständlich im Rahmen einer Abtretung mit der gegnerischen Versicherung ab, so dass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen. Sollte die Erstellung eines Gutachtens entbehrlich bleiben, bleibt diese Angelegenheit ein Service.

    Tipp:

    Lassen Sie sich im Falle eines Unfalls stets von einem versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht vertreten. Fragen Sie mich nach einem Fachanwalt, einer Fachanwältin, ich kenne die Besten.

    Im Übrigen rät auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, eines der höchsten Gerichte in Deutschland, sich rechtlichen Beistand hinzuzunehmen. In seinem Urteil vom 02.12.2014, Az. 22 U 171/13, weist das OLG ausdrücklich darauf hin: „[…] Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die komplexe Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen und Ähnliches lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln … […]“. Das Beste: Die Kosten für Ihren Rechtsanwalt fallen gleichfalls wie die Kosten für mich, Ihren Sachverständigen, dem Unfallverursacher bzw. seiner Versicherung zur Last, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben.

    Fischer-Gutachten by Detlef Fischer, since 2004, Kfz-Gutachten, Kostenvoranschlag, Fahrzeugbewertung, Beweissicherung